| | | | Die Pflegekasse zahlt unabhängig von der Pflegestufe auf Antrag bis zu 2,557€ als Zuschuss für die Anpassungsmaßnahmen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherzustellen. Ziel solcher Maßnahmen ist es insbesondere, eine Überforderung der Pflegekraft zu verhindern. Bei der Bemessung des Zuschusses wird ein Eigenanteil erhoben, der sich nach dem Einkommen der oder des Pflegebedürftigen richtet.
Bezuschusste Maßnahmen
Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss zu verschiedenen Maßnahmen der Wohnraumanpassung. Einen Zuschuss gibt es für:
Maßnahmen die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind.
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Türverbreiterungen
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fest installierte Treppenlifter
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Ebenerdiger Zugang
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Treppenumbau
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aber auch für den pflegegerechten Umbau des Badezimmers.
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Außerdem wird der Ein - Umbau von Mobilar, dass entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation individuell hergestellt oder umgebaut werden muss, unterstützt.
Zweiter Zuschuss
Einen zweiten Zuschuss zur Wohnraumanpassung kann auch ein zweites mal gewährt werden, wenn die Pflegesituation sich so verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden.
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